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Erbrecht

Erbrecht

„Nach mir die Sintflut“ lautet die unausgesprochene Parole vieler künftiger Erblasser, die eher das Hier und Heute als das Morgen im Sinn haben. Wer Dinge ungeregelt (hinter-)lässt, kann durch Unterlassen Probleme schaffen und damit evtl. bereits jetzt Rechtsstreitigkeiten unter den künftigen Erben vorprogrammieren. Zugegebenermaßen gehören Worte wie Testamentsvollstrecker, Nacherbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteil oder Vollmacht über den Tod hinaus nicht gerade zum Lieblingsvokabular deutscher Bungalowbesitzer in spanischen Landen. Wer sich jedoch den Problemen stellt und sie anpackt und gestaltet, kann ruhiger schlafen. Und damit in aller Regel für sich oder für seine Erben durch günstige Rechts- und Steuerberatung eine Menge Geld sparen.

Anwaltliche Beratungsgespräche sollte man mithin nicht erst den Erben überlassen, sondern sie schon als künftiger Erblasser selbst führen. Die Antwort auf die Frage des Wann lautet: So früh wie möglich. Denn bereits beim Erwerb eines Appartements, Baugrundstücks oder eines Bungalows kann man die künftige Erbsituation schon mitgestalten, wie der Beitrag „Erwerbssplitting“ zeigt.

Auch bei der anwaltlichen Beratung auf der Erbenebene lässt sich durch intelligente Gestaltung der Erbschaftsannahme und unter den Beteiligten abgestimmter Geltendmachung von Pflichtteilsrechten nicht nur Steuern sparen, sondern auch Vermögen in die nächste Generation befördern.

Auf europäischer Ebene sind im Bereich des Erbrechts maßgebliche Reformvorgänge in Gang gesetzt worden. Mit dem Inkrafttreten wird diese Neuordnung des internationalen Erbrechts insbesondere für das Erbrecht nach deutschen Staatsangehörigen, die in Spanien ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, erhebliche Veränderungen mit sich bringen. (vgl. den Aufsatz der Autoren "EU-Erbrechtsverordnung: Voraussichtliche Rechtsänderungen für den Erbfall von in Spanien ansässigen, deutschen Staatsangehörigen" in ZEV 2010, S. 234 ff.)

Dr. Burckhardt Löber
Rechtsanwalt, Abogado

Dr. Alexander Steinmetz
Rechtsanwalt

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