Tätigkeitsfelder

Rechtsgutachten

Rechtsgutachten

Gerade im internationalen Bereich zeichnen sich rechtliche Probleme zumeist durch einen hohen Schwierigkeitsgrad aus; denn es gilt, mehrere Rechtsordnungen zu beachten und die richtige anzuwenden. Eine rechtliche Expertise – bezogen auf den konkreten Einzelfall – erscheint uns in vielen Fällen als der richtige Weg, um „die andere Seite“ von der Richtigkeit der eigenen Rechtsmeinung zu überzeugen. „Die andere Seite“ kann ein spanisches Grundbuchamt sein, das Probleme mit der Eintragbarkeit von Urkunden mit Auslandsbezug hat, oder ein Finanzamt, das in einer Erbschaftsangelegenheit den Zugewinn einer deutschen Zugewinngemeinschaft erbschafsteuermäßig statt erbschaftsteuerfrei einstufen will oder aber ein Gericht, das über Fragen fremden Rechts zu urteilen hat.

Nicht zuletzt im Kosteninteresse des Mandanten heißt deshalb in den meisten Fällen unsere Devise:

Lieber ein Rechtsgutachten als einen Rechtsstreit

Gern stehen wir auch deutschen Gerichten für rechtliche Expertisen zum spanischen Recht zur Verfügung. Nicht selten gelangen Rechtsstreitigkeiten, die spanischem Recht unterliegen, vor deutsche Gerichte. Häufig geht es dabei um Fragen des spanischen Immobilienrechts, aber auch um solche aus anderen Bereichen des Zivilrechts - z.B. aus dem Erbrecht, dem Schadensersatzrecht, ehelichen Güterrecht, etc. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anforderungen, die an deutsche Gerichte bei der Anwendung ausländischen Rechts gestellt werden, hoch. Deutsche Gerichte sollen das ausländische Recht so auslegen und anwenden, wie dies durch die Gerichte des Staates, dessen Recht in Rede steht, verstanden wird. Wir können in diesem Bereich in Bezug auf das spanische Recht auf unsere langjährige Erfahrung zurückgreifen. Die Tiefe und Qualität unserer Rechtsgutachten ist dadurch verbürgt, dass wir uns ständig über die legislative Entwicklung und die Rechtsprechung in Spanien informieren. Dies findet auch seinen Niederschlag in unseren zahlreichen Veröffentlichungen. In unserer Kanzlei verfügbare deutsch- und spanischsprachige Literatur und die EDV-gestützte Rechtsprechungsrecherche zum spanischen Recht erlauben uns, in Bezug auf ein konkret aufgeworfenes Rechtsproblem festzustellen, welche Rechtsauffassung hierzu in der spanischen Rechtslehre und Rechtsprechung vertreten wird.

© 2024 Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB