Entschädigungen für überlange Gerichtsverfahren

Beitrag zum Thema Immobilienrecht

Deutsches Gesetz macht Richtern lange Beine

Von Dr. Burckhardt Löber, Fernando Lozano und Dr. Alexander Steinmetz

Ein spanischer Zigeunerfluch lautet: „Prozesse sollst du haben und sie gewinnen!“ Der Fluch des Zigeuners, dessen offene Hand leer geblieben war, ist sarkastisch und zweideutig. Denn auch gewonnene Prozesse bereiten nicht immer Vergnügen, insbesondere dann nicht, wenn sie nach langen Jahren mit vielen Nervenkriegen erstritten wurden und spätere Vollstreckungen fruchtlos verlaufen.

Kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen überlange Gerichtsverfahren gerügt. Es ging hierbei um Zivilprozesse mit einer Dauer von 20 bzw. 22 Jahren. Angesichts der Dauer der Verfahren erlebten die Kläger teilweise nicht mehr das Urteil. Dies erinnert sehr an mittelalterliche Prozesse vor dem Reichskammergericht in Wetzlar, wo auch Goethe als Referendar wirkte und den Stoff für die Leiden des Jungen Werther fand. Dortige Prozesse überdauerten manches Richter- und Advokatenleben, was nicht unbedingt zur Beliebtheit der Justiz und ihrer Organe beigetragen hat.

Aufgrund des soeben in Kraft getretenen Gesetzes wurde in § 198 Gerichtsverfassungs-gesetz eine Entschädigungspflicht des deutschen Staates für jedes Jahr der Verzögerung in Höhe von 1.200 Euro eingeführt. Diese immaterielle Entschädigung erhält die betroffene Partei. Diese muss vor dem Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, eine Verzögerungsrüge erheben. Nur wenn dies erfolgt ist, kann sie später den Entschädigungsanspruch geltend machen. Die Höhe der materiellen Entschädigung wird nicht konkret vorgegeben, sie soll aber „angemessen“ sein.

Die Anfrage an meinen Partner Fernando Lozano, ob es in Spanien ein ähnliches Gesetz gäbe, beantwortete dieser wie folgt: „Wäre ein entsprechendes Gesetz vorhanden, würde dies zu einer Insolvenz des spanischen Staates führen.“

Eine Entschädigungspflicht der spanischen Justizbehörden bei überlangen Gerichts-verfahren würde jedoch seiner Ansicht nach dann zu einer Beschleunigung führen, wenn die Richter einen Teil der Entschädigungszahlung selbst leisten müssten. Aber gute Beispiele haben häufig auch grenzüberschreitende Wirkungen, sicherlich aber jetzt noch nicht angesichts der gewaltigen spanischen Finanzkrise.

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