Blockierte Bankkonten sind eine ärgerliche Sache. Lastschriften gehen dann unbedient zurück und Überweisungen werden nicht ausgeführt. Eine Schikane der Banken?
Automatischer Steuerdatenaustausch durch EU-Richtlinien
Banken haben aufgrund des Bankgeschäftes Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden. Sie sind aber auch zugleich den staatlichen Gesetzen und Verordnungen unterworfen, die Bankgeschäfte betreffen. Diese berühren das so genannte Bankgeheimnis in ihrer Essenz, denn bei Bankkonten außerhalb des Wohnsitzstaates wird vermutet, dass über sie nicht gemeldete und nicht versteuerte Einkünfte abgewickelt werden. Trotz der so genannten großen Auskunftsklausel im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen gingen dem jeweiligen Fiskus beachtliche Steuereinnahmen aus ausländischen Einkünften verloren, die aus der Sicht des Fiskus auf ausländischen Bankkonten versteckt waren.
Bekämpfung von grenzüberschreitenden Steuerdelikten
Um dem Steuerbetrug und der Steuerhinterziehung wirksam entgegen zu treten, wurden die EU-Richtlinien 2014/107 und 2011/16 erlassen. Diese sehen bei grenzüberschreitenden Bankkonten einen automatischen Datenaustausch vor. Wer also in Deutschland steuerlich ansässig ist und ein Bankkonto in Spanien unterhält, dessen Wohnsitzfinanzamt wird über Kontenbewegungen über die zuständige spanische Zentrale Steuerbehörde und das Bundeszentralamt für Steuern automatisch informiert. Der automatische Datenaustausch findet natürlich auch in umgekehrter Richtung Deutschland/Spanien statt. Die EU-Richtlinien wurden in Spanien durch das Real Decreto 1021/2015 umgesetzt, in Deutschland durch das so genannte Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz.
Damit das jeweilige Bankinstitut weiß, wo der Kontoinhaber steuerlich ansässig ist, also wo sein Wohnsitzstaat ist, muss diesem die steuerliche Ansässigkeit durch die Ansässigkeitsbescheinigung angezeigt werden. Damit kann einmal das Bankinstitut seinen Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus nachkommen, zum anderen aber auch nach Kenntnis der steuerlichen Situation des Bankkunden, sein Bankkonto freischalten.
Die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung kann auch von großer Bedeutung sein für die Frage, welches der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers war, denn danach richtet sich das auf ihn anwendbare Erbrecht. Lediglich dann, wenn der Erblasser letztwillig für das deutsche Erbrecht optiert hat, wäre die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung ohne Belang.
II. Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Finanzverwaltung
Certificado de residencia de la administración fiscal alemana
Für Zwecke der Steuerentlastung ausschließlich hinsichtlich der in Abschnitt I. B. bezeichneten Einkünfte wird bestätigt, dass
die/der in Abschnitt I.A. genannte Steuerpflichtige im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und
A efectos de la reducción de impuestos excluisvamente en relación con los ingresos descritos en el apartado I.B., se certifica que el/la contribuyente mencionado en el apartado I.A. en virtud del Convenio para evitar la doble imposición entre la República
Federal de Alemania y
____________________________________________________________________________________________
Name des anderen Vertragsstaates / Nombre del otro país signatorio
□ in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist / reside en la República Federal de Alemania
□ im Zeitraum vom ____________ bis ___________ in der Bundesrepublik ansässig war / Ha residido en la República Federal de Alemania en el período comprendido entre el y el
und die in Abschnitt I.A. enthaltenen Angaben zur Person der/des Steuerpflichtigen nach Kenntnis des Unterzeichners richtig sind / y que los datos personales del apartado I.A. del contribuyente según los conocimientos del firmante son correctos.
Finanzamt /Oficina de recaudación fiscal _________________________________
Straße, Hausnummer / calle, número __________________________________
Postleitzahl, Ort / Código postal/localidad ________________________________
Telefon / teléfono __________________________________________________
___________________ ____________________ _______________________
Datum / Fecha Dienstsiegel / Sello Unterschrift / firma
Resümee
- Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist, sollte die vom deutschen Wohnsitzfinanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung seiner spanischen Bank vorlegen, damit die Verfügungsmöglichkeit über sein Konto gewährleistet ist.
- Wer als Residente in Spanien steuerlich ansässig ist, sollte dies seiner spanischen Bank durch entsprechende spanische Steuernachweise anzeigen.
- Wer als in Deutschland steuerlich Ansässiger Kapital auf spanischen Bankkonten oder Depots vor dem deutschen Fiskus „versteckt“ hat, sollte die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige prüfen oder durch einen Fachmann prüfen lassen, bevor der Automatismus des Steuerdatenaustauschs greift. Denn wenn der Fiskus durch die entsprechende Datenübermittlung Kenntnis von steuerlichen Unregelmäßigkeiten erhält, ist es zu spät und damit die Straflosigkeit verwirkt.
Frankfurt am Main, im November 2016
Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz