Löber/Huzel (Hrsg.), Erben und Vererben in Spanien,
5. Aufl. 2015, Edition für internationale Wirtschaft, Frankfurt/M.,
296 S., geb., 48 €, ISBN 978-3-921326-63-3
"Es gibt einige erfreuliche Gründe, dass das aktualisierte Handbuch mit einer durchaus umfassenden Darstellung in einem weitgezogenen sachlichen Zusammenhang von Erben und Vererben in Spanien schon lange Zeit vor der zum 17.08.2015 geltenden EU-Erbrechts-Verordnung erscheinen konnte. Denn der im internationalen Recht tätige Berater kann sich zunächst gut über Bedeutung und Auswirkungen der o.g. VO informieren und sich u.a. mit dem neuen Domizilsprinzip vertraut machen, wonach für den Erblasser nicht mehr das Heimatrecht gilt, sondern prinzipiell das spanische Erbrecht zur Anwendung kommt, wenn der Erblasser sich zuletzt in diesem Land aufgehalten hat. Auf die hiermit korrespondierenden Ausnahmen geht das Werk ein. Zudem handeln die Autoren in vielfacher Hinsicht erbrechtliche und erbschaftsteuerrechtliche Fragen im Verhältnis der Länder Spanien und Deutschland ab, die für (vermögende) deutsche Erblasser und Erben von existentieller Bedeutung sein können.
Von den elf Kapiteln (A.- K.) nimmt Kapitel A. zur »Deutsch-spanischen Erbschaftssituation« mit gut 140 Seiten den vergleichsweise und auch zwangsläufig größten Raum ein. Schon aufgrund des ausführlichen und informativen Inhaltsverzeichnisses lassen sich die Stichpunkte zu Einzelfragen leicht auffinden: »Vergleiche der deutschen und spanischen erbreclulichen Regelungen, Situationen vor und nach dem 17.08.2015 durch Einführung der EU-ErbRVO, Abgrenzungen und Überschneidungen der Rechtssysteme, die gesetzliche Erbfolge im Vergleich, Erbeinsetzung und Vermächtnis, privatschriftliche und notarielle Testamente, vorweggenommene Erbfolge, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche, Vollmachtsfragen, gerichtliche Zuständigkeiten bis hin zu »erbrechtlichen Bankfragen.«
Von den zahlreichen Unterschieden der Rechtsordnungen sei hervorgehoben, dass nach deutschem Recht der Erbe automatisch, also ohne sein Zutun, erbt, während nach spanischem Recht eine ausdrückliche Erbschaftsannahmeerklärung erforderlich ist (S. 21); daneben ist die konkludente Annahme möglich. Auch im Übrigen ist es als Ergebnis aufwändiger Bearbeitungen sehr hilfreich, dass die beträchtlichen unterschiedlichen Rechtslagen in den beiden Ländern herausgearbeitet werden (z.B. allein S. 16, 20, 30, 46, 49, 113, 121). Ebenfalls ausführlich mit den Darstellungen der rechtlichen Differenzen und Beispielen informiert das Handbuch in den Kapiteln B. und C. auf gut 60 Seiten über die deutsch-spanische Erbschaftsteuersituation sowie über steuerrechtliche »Sonderfälle«. Unter der Überschrift »Steuerfalle: Das Berliner Testament in Spanien« (S. 194 ff) wird diskutiert, ob eine bestimmte letztwillige Verfügung zu Steuerersparnissen führen könnte, wenn es um in Deutschland lebende Eheleute geht, die Grundvermögen in Spanien besitzen. Nach spanischem Recht gibt es u.a. noch die sog. Wertzuwachssteuer (plusvalía). Wem in solchen Fällen einfache bzw. vorhersehbare Lösungen vorschweben, benötigt speziellen Rechtsrat bzw. in u.U. vergleichbaren Situationen Gestaltungen, die deutsches Recht zur Anwendung bringen.
Kapitel D. präsentiert verschiedene Arten von letztwilligen Verfügungen (Muster) nach deutschem und spanischem Recht, gefolgt von rechtssichernden Checklisten in Kapitel F. Für die Rechtsanwendung wiederum vorteilhaft ist der Abdruck der EU-Erbrechtsverordnung in Kapitel F. (= Deutscher Text) und des spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes in Kapitel G. (= Deutsche Fassung). Kapitel H. vereinigt 13 Gesetzes- und Abkommenstexte (Auszüge). Sie reichen vom Haager Testamentsformabkommen über das BGB, EGBGB, FamFG bis hin zu einigen praxiswichtigen spanischen Gesetzen und Verordnungen. Umfangreiche Literaturhinweise sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis schließen das Handbuch ab.
Das sehr informative, gut lesbare Werk - auch zu schwierigen Fragen aus dem internationalen Erbrecht - ist für den Berater insgesamt eine sicher lohnenswerte Anschaffung und uneingeschränkt zu empfehlen.
Ernst Sarres, Rechtsanwalt, Dusseldorf